Materialien für den Deutsch-als-Minderheitensprache-Unterricht: Allgemeine Informationen.
Auswahl der Materialien
a)
Nach geltendem Bildungsrecht kann der Lehrer:
– ohne Lehrbuch unterrichten
– ein Lehrbuch für den Minderheitenspracheunterricht verwenden, das vom Bildungsministerium für den Schulgebrauch zugelassen wurde
– eigene Materialien (z.B. Lehrbücher für den Fremdsprachenunterricht, Übungsmaterialien) verwenden.
Das Bildungsministerium veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste mit den zugelassenen Lehrbüchern.
b)
Der Unterricht in der Sprache der Minderheit, der Regionalsprache, der eigenen Geschichte und Kultur sowie der Geografie des Staates, mit dessen Kulturraum sich die nationale Minderheit identifiziert, erfolgt auf der Grundlage von Lehrplänen, die vom Schulleiter für den Schulgebrauch zugelassen wurden [1].
Gemäß dem Gesetz über das Bildungssystem [2] kann der Lehrer entscheiden, ob er den Lehrplan unter Verwendung von Lehrbüchern, Unterrichtsmaterialien oder Übungsmaterialien oder ohne Verwendung von Lehrbüchern, Unterrichtsmaterialien oder Übungsmaterialien umsetzt.
Die Auswahl des Lehrbuchs oder des Lehrmaterials, das das Lehrbuch ersetzt, sowie der Übungsmaterialien für den Unterricht erfolgt durch das Team der Lehrer, die den jeweiligen Unterricht erteilen. Bei der Auswahl eines Lehrbuchs für die Umsetzung des Lehrplans erfolgt die Auswahl aus den für den Schulgebrauch zugelassenen Lehrbüchern. Lernmaterialien und Übungsmaterialien unterliegen hingegen nicht dem Verfahren zur Zulassung für den Schulgebrauch. Was als Lernmaterial gilt, entscheiden de facto die Lehrer, die anstelle eines für den Schulgebrauch zugelassenen Lehrbuchs ein anderes Lernmaterial auswählen können, sofern das ausgewählte Material:
- das Lehrbuch ersetzt oder ergänzt,
- den Schülern der jeweiligen Klasse mindestens drei Schuljahre lang dient.
Der Schulleiter legt auf Vorschlag der Lehrerteams und nach Anhörung des Lehrerkollegiums und des Elternbeirats Folgendes fest:
- die in allen Klassen einer Jahrgangsstufe für mindestens drei Schuljahre zu verwendenden Lehrbücher oder Unterrichtsmaterialien
- die in den einzelnen Klassen einer Jahrgangsstufe im jeweiligen Schuljahr zu verwendenden Übungsmaterialien.
[1] § 10 der Verordnung des Ministers für Nationale Bildung vom 18. August 2017 über die Bedingungen und die Art und Weise der Durchführung von Aufgaben durch Kindergärten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des nationalen, ethnischen und sprachlichen Identitätsgefühls von Schülern, die nationalen und ethnischen Minderheiten sowie Gemeinschaften angehören, die eine Regionalsprache verwenden (Gesetzblatt von 2023, Pos. 2737).
[2] Art. 22aa des Gesetzes vom 7. September 1991 über das Bildungssystem (Gesetzblatt von 2025, Pos. 881,1019).
Lehrbücher für den Deutsch als Minderheitensprache-Unterricht
Das Handbuch Niko (Verlag Klett Polska) ist das einzige Lehrbuch, das für den Minderheitensprachenunterricht in der Grundschule vom Bildungsministerium zugelassen wurde. Seit 2016 bringt der Verlag Klett Polska in Absprache mit dem Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) und seinen Mitgliedsorganisationen Schritt für Schritt Lehrbücher auf den Markt, die auf die Rahmenlehrpläne des minderheitlichen Sprachunterrichts zugeschnitten sind. Heute (Stand: September 2021) gibt es drei Teile der Niko-Serie, also Lehrbücher für die 1., 2. und 3. Klasse der Grundschule.
Finanzierung und Ankauf von Lehrbüchern für den Deutsch-als-Minderheitensprache-Unterricht
a) Die Lehrbücher für den DaM-Unterricht sind aus dem Staatshaushalt (Teil für die Erhaltung der ethnischen und nationalen Identität) finanziert. Das bedeutet, dass Kinder, die an dem DaM-Unterricht teilnehmen, die für ihren muttersprachlichen Unterricht vorgesehen Lehrbücher kostenlos nutzen können. Die Lehrbücher der Niko-Serie werden einer solchen Finanzierung unterzogen und können von den Kindern kostenlos in den Schulbibliotheken ausgeliehen werden.
b) Bedingungen für diese unentgeltliche Nutzung der Lehrbücher der Niko-Serie:
– Wenn ein Lehrer des DaM-Unterrichts das Lehrbuch der Niko-Serie auswählt, meldet er den entsprechenden Bedarf der Schulleitung.
– Die Schulleitung meldet diesen Bedarf der Schulaufsichtsbehörde (Woiwodschaftsebene), die ihrerseits das Bildungsministerium informiert, wie viele Lehrbücher in der gesamten Woiwodschaft benötigt werden.
– Das Bildungsministerium bestellt beim Verlag eine ausreichende Anzahl an Lehrbüchern, die an die Schulaufsichtsbehörden und dann weiter an die Schulbibliotheken geliefert werden.
c) Unabhängig von der Finanzierung durch das Bildungsministerium sind die Lehrbücher der Niko-Serie auch auf dem Verlagsmarkt in Buchhandlungen oder bei den Handelsvertretern von Klett Polska erhältlich. Der Verlag bietet Sonderrabatte im Rahmen von Lehrerpaketen an.
d) Die Förderung gilt für Lehrbücher, die vom für Bildung und Erziehung zuständigen Minister für den Schulgebrauch zugelassen und in die Liste der Lehrbücher für die allgemeine Bildung von nationalen und ethnischen Minderheiten und Gemeinschaften, die eine Regionalsprache verwenden, sowie für sogenannte Hilfsbücher (z. B. Übungshefte, Fachwörterbücher, methodische Leitfäden), die nicht für den Schulgebrauch zugelassen sind.
Gemäß den vom Bildungsministerium festgelegten Regeln werden in erster Linie Lehrbücher für den Unterricht in der Sprache der nationalen Minderheit, Geschichte und Kultur sowie Geografie des Staates, mit dessen Gebiet sich die nationale Minderheit identifiziert, finanziert, in zweiter Linie werden Hilfsbücher finanziert. Nachdem die Verlage Vorschläge für die Herausgabe einzelner Lehrbücher oder Hilfsbücher vorgelegt haben, legt das Bildungsministerium jährlich einen Plan für die Vergabe öffentlicher Aufträge und den Kauf dieser Lehrbücher und Bücher fest, wobei es den von den zuständigen Schulaufsichtsbehörden gemeldeten Bedarf der Schulen und die finanziellen Möglichkeiten des Ministeriums berücksichtigt.
Die gekauften Lehrbücher und Hilfsbücher werden kostenlos an die zuständigen Schulaufsichtsbehörden und anschließend an Schulbibliotheken oder schulübergreifende Lehrerteams weitergegeben. Dieses System gewährleistet eine angemessene Verteilung und den Zugang zu kostenlosen Lehrbüchern und Hilfsbüchern für die nächsten Jahrgänge von Schülern, die Minderheiten- oder Regionalsprachenunterricht erhalten.
Die vom Minister finanzierten Lehrbücher und Hilfsbücher werden auf der Integrierten Bildungsplattform veröffentlicht, wodurch Schüler und Lehrer auch Zugang zu den elektronischen Versionen dieser Materialien erhalten.
Die Liste der für den Schulgebrauch zugelassenen Lehrbücher wird auf der Website des Ministeriums für Nationale Bildung unter der Rubrik „Podręczniki” (Lehrbücher) veröffentlicht.
























